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EU Kredit Richtlinie Mindestangaben

Geschrieben von cmseo veröffentlicht in Allerlei am 07-06-2010

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Da ich in den letzten Tagen bzw. Wochen nicht mehr zum Bloggen gekommen bin, möchte ich mich heute einem Thema zuwenden, dass wohl eine Vielzahl an SEOs betrifft. Wie soll man denn die neue EU Richtlinie zu Krediten sehen? Oder anders gefragt: Was kommt auf die unzähligen SEO Kreditprojekte denn jetzt zu?

In den letzten Tagen jagen zahlreiche Mails von Kredit Partnerprogramm Anbietern durch die Postfächer mit Ankündigungen, Hinweisen, schwammige Ausführungen und verbindlich zu sein bis hin zu Rücknahmen von bisher geschriebenen Nachrichten. Wem soll man da was glauben? Genau das hat mich heute ein Kollege gefragt. Und schlau werde ich selbst im Moment auch nicht.
Unter anderem heißt es in der neuen EU Richtlinie:

Die Änderungen im deutschen Recht betreffen u.a. die Werbung für Kreditverträge:
Werbung für den Abschluss eines Kreditvertrages mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen muss ab dem 11.06.2010 Mindestangaben und ein repräsentatives Beispiel enthalten.

Und das interessanteste dürfte dann wohl das “repräsentative Beispiel” werden. Hierbei soll der effektive Jahreszins angegeben werden, der bei einer Summe X mindestens zwei Drittel der Kunden auch erhalten. Die Frage, die da einem auf der Seele brennt: Wer und wie soll denn das kontrolliert werden? Gut die Frage ist naturgemäß eher rhetorischer Natur. Aber was mach denn eine solche nicht nachvollziehbare Regelung für einen Sinn? Bzw. müssen wir als Bürger der EU uns allen sinnfreien Regelungen unterwerfen, um nicht Abmahnungen zu kassieren?

Nun für die Abmahner in Deutschland eröffnet die neue EU Richtlinie ganz neue Himmelspforten. Insbesondere, wenn man auf die Umsätze und den damit verbunden potentiellen Streitwert sieht. Somit sollten sich die SEOs im Kreditbereich doch reiflich überlegen, in wie weit eine Bewerbung der Produkte zum aktuellen Zeitpunkt noch irgendwie rechtlich möglich bzw. absicherbar ist.

Auch die Darstellung der von der Richtlinie geforderten Angaben ist unklar. Gibt es dann für Kredite in Zukunft den Passus: Zu Risiken und Nebenwirkungen beim Geld leihen … Oder müssen nun die gut konvertierenden tabellarischen Darstellungen von Kreditangeboten so verändert werden, dass die Beispieldaten das Layout sprengen? Reicht eine Mouseover-Einblendung? Setzt man den Wortlaut voraus jedenfalls nein! Da so vieles unklar und damit auch dem Bestimmtheitsgrundsätzen nicht entspricht, bin ich auf jeden Fall auf die ersten Urteile von sich gegenseitig abmahnenden Mitbewerbern gespannt.

Ich für meinen Teil würde in diesen Zeiten eher die Einblendung von Adsense nutzen und auf die Einbindung von Kredit Partnerprogrammen verzichten, solange es keine Rechtssicherheit gibt.

Wer neue Erkenntnisse, Lösungen hat: Immer gerne her damit.

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